Wandkalender und alte Broschüre auf einem Büroschreibtisch

Sie möchten Ihr Unternehmen digitalisieren, Ihre Geschäftsprozesse optimieren oder eine Marketingstrategie entwickeln – wissen aber nicht genau, wo Sie anfangen sollen? Für solche Fragen gibt es professionelle Unternehmensberater. Doch deren Honorare schrecken gerade kleine Betriebe oft ab. Hier setzt die BAFA-Beratungsförderung an: Der Bund bezuschusst qualifizierte Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen mit einem erheblichen Anteil der Kosten.

Was ist die BAFA-Beratungsförderung?

Das Programm ‚Förderung von Unternehmensberatungen für KMU‘ wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie den Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Laut den Informationen auf der BAFA-Website ist das Ziel, ‚die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken‘.

Wichtig zu verstehen: Gefördert wird die Beratung selbst, nicht die anschließende Umsetzung von Maßnahmen. Wenn Sie sich also beispielsweise zu Digitalisierungsthemen beraten lassen, erhalten Sie einen Zuschuss für das Beratungshonorar – die Anschaffung von Software oder Hardware oder die Beauftragung einer individuellen Plugin-Entwicklung müssen Sie dagegen anderweitig finanzieren.

Förderhöhe und Konditionen im Detail

Nach aktuellem Stand (gesicherte Fakten vom 22.08.2026) gelten folgende Eckdaten: Der Fördersatz beträgt entweder 50 oder 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Der Höchstzuschuss liegt bei 1.750 EUR beziehungsweise 2.800 EUR – die unterschiedlichen Sätze hängen vermutlich von Unternehmensgröße oder Region ab, wobei die genauen Voraussetzungen beim BAFA zu prüfen sind.

Eine wichtige Änderung wurde am 15. November 2025 wirksam: Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Zuschuss nunmehr auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Das BAFA weist in einer Mitteilung auf der Programmseite ausdrücklich darauf hin, dass dies ‚entgegen der bisherigen Praxis‘ gehandhabt wird.

Sicherheitsschild mit Schlüsselloch-Symbol für digitale Datenschutz- und Sicherheitslösungen im Webdesign

Die Förderrichtlinie gilt laut BAFA-Website für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge und ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Innerhalb dieser Geltungsdauer kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Antragstellung und Verfahren

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal auf der BAFA-Website. Dort können Sie auch den Verwendungsnachweis einreichen (für Anträge ab 20.08.2024) und zusätzliche Unterlagen hochladen. Das Verfahren ist weitgehend digitalisiert, was die Abwicklung beschleunigt.

Ein entscheidender Punkt: Antragsteller ist immer das Unternehmen selbst, nicht der Berater oder ein Dienstleister. Sie als Unternehmer tragen die Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben. Diese Angaben sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des Paragrafen 264 StGB (Subventionsbetrug). Dieser Paragraf erfasst ausdrücklich auch leichtfertiges Handeln – Unwissenheit oder Nachlässigkeit schützen also nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen. Prüfen Sie daher alle Angaben sorgfältig und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen

Viele Unternehmen aus Cottbus, der Lausitz und Brandenburg fragen sich, welches Förderprogramm für welchen Zweck das richtige ist. Hier eine wichtige Unterscheidung:

BAFA-Beratungsförderung: Fördert nur die Beratung selbst, nicht die Umsetzung. Maximal 2.800 EUR Zuschuss, aber schnell und unkompliziert zu beantragen.

BIG-Digital (Brandenburg): Dieses Landesprogramm der Investitionsbank Brandenburg (ILB) geht deutlich weiter. Es fördert nicht nur Beratung (bis 50.000 EUR Zuschuss), sondern auch die Implementierung von Digitalisierungsprojekten (bis 250.000 EUR) sowie Schulungen (bis 50.000 EUR). Der Fördersatz liegt bei 50 Prozent, das Mindestprojektvolumen bei 5.000 EUR. Die Richtlinie gilt bis 30.06.2027.

Allerdings schließt Nummer 5.5 der BIG-Digital-Richtlinie ausdrücklich aus: ‚Ausgaben für Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten sowie Standard-Online-Marketing-Maßnahmen‘. Wenn Sie also eine WordPress- und WooCommerce-Entwicklung planen, muss diese über Standard-Lösungen hinausgehen, um förderfähig zu sein. Mehr dazu finden Sie in unserem Faktencheck zur Förderung von Webseiten.

Zudem verlangt Nummer 4.3 der BIG-Digital-Richtlinie den vollständigen Antrag VOR Beginn der Arbeiten. Nummer 7.6 stellt klar, dass die Angaben ebenfalls subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des Paragrafen 264 StGB sind – auch hier gilt also höchste Sorgfaltspflicht.

go-digital (Bund): Dieses früher beliebte Bundesprogramm ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Interessant sind auch regionale Unterschiede bei Länderprogrammen: Der bayerische Digitalbonus schließt unter Nummer 5.3.3 Standard-Webseiten und -Webshops aus. Im Saarland dagegen nennt das Programm DigitalInvest KMU den Aufbau von Webseiten oder Shops ausdrücklich als förderfähig. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, welches Programm für welchen Zweck in Frage kommt.

Mein Fazit zur BAFA-Beratungsförderung

Die BAFA-Beratungsförderung ist ein sinnvolles Programm für kleine Unternehmen, die sich professionell beraten lassen möchten, aber vor den Kosten zurückschrecken. Mit bis zu 2.800 EUR Zuschuss lässt sich ein erheblicher Teil des Beratungshonorars finanzieren. Das Verfahren ist vergleichsweise unkompliziert, und die Anträge werden über ein Online-Portal abgewickelt.

Für Unternehmen in Brandenburg ist jedoch wichtig zu wissen: Wenn Sie nicht nur Beratung, sondern auch die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten finanzieren möchten, bietet das Landesprogramm BIG-Digital deutlich höhere Fördersummen. Allerdings sind die Anforderungen dort auch komplexer, und es ist strikte Vorsicht geboten, was die Förderfähigkeit betrifft – Standard-Webseiten sind beispielsweise ausdrücklich ausgeschlossen.

In jedem Fall gilt: Prüfen Sie vor der Antragstellung genau, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und stellen Sie den Antrag unbedingt VOR Beginn der Arbeiten. Die Angaben in Förderanträgen sind rechtlich relevant und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie unrichtig oder unvollständig sind. Im Zweifel lohnt es sich, vorher fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen – sei es bei der Bewilligungsstelle selbst oder bei erfahrenen Beratern, die mit den Förderprogrammen vertraut sind.

Wenn Sie Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Digitalisierungsprojekts haben oder wissen möchten, welches Programm für Ihr Vorhaben das richtige ist, sprechen Sie mich gerne an. Auf meiner Seite zur förderfähigen Digitalisierung finden Sie weitere Informationen, oder Sie nehmen direkt Kontakt auf.

Hinweis: Förderrichtlinien ändern sich. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 28.09.2026 wieder und ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Fördermittelberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die Bewilligungsstellen — in Brandenburg die ILB. Den geprüften Überblick finden Sie unter Förderung für Webseiten.