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§ Leistung · Barrierefreiheit

Barrierefreies Webdesign.

WCAG 2.2 AA und BFSG-konform. Pflicht seit 28.06.2025 für gewerbliche Webseiten — und Chance, eine echte Mehrheit zu erreichen.

§ 10 — Im Detail

Barrierefreiheit — BFSG-Pflicht seit 28.06.2025.

Seit Juni 2025 müssen gewerbliche Webseiten nach BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) zugänglich sein. Das ist nicht nur Pflicht — es ist auch eine Chance, eine echte Mehrheit zu erreichen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten.

  • Onlineshops aller Grössen
  • Buchungssysteme und Reservierungen
  • Online-Banking, Versicherungen
  • Personenbeförderung (z.B. Carsharing)
  • Kommunikationsdienste (Mail, Messenger)
  • Indirekt: viele weitere B2C-Bereiche

Was WCAG 2.2 AA konkret bedeutet

  • Kontrast: Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für grossen Text
  • Tastatur-Navigation: Alle Funktionen mit Tab-Taste erreichbar
  • Screenreader: Semantisches HTML, ARIA-Labels, korrekte Heading-Struktur
  • Alt-Tags: Beschreibend für Bilder, leer für dekorative Elemente
  • Focus-Indikator: Sichtbar, wo der Tastatur-Fokus ist
  • Formulare: Labels, Fehlermeldungen, Erfolgs-Feedback

So gehe ich vor

Ich prüfe Ihre Seite mit automatisierten Tools (axe DevTools, WAVE), durchlaufe sie per Tastatur, teste mit Screenreader (NVDA, VoiceOver) und dokumentiere alles in einer rechtssicheren Barrierefreiheitserklärung.

01

Audit

Vollständige WCAG-2.2-AA-Prüfung mit konkreter Mängelliste.

02

Umsetzung

Schritt-für-Schritt-Behebung im Code — nicht mit nervigen Overlays.

03

Erklärung

Rechtssichere Barrierefreiheitserklärung als Vorlage.

BFSG-Pflicht erfüllt?

Audit Ihrer Seite, ehrlich, mit konkreter Liste. Wenn alles passt, bekommen Sie das schriftlich.

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