WCAG 2.2 AA und BFSG-konform. Pflicht seit 28.06.2025 für gewerbliche Webseiten — und Chance, eine echte Mehrheit zu erreichen.
Seit Juni 2025 müssen gewerbliche Webseiten nach BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) zugänglich sein. Das ist nicht nur Pflicht — es ist auch eine Chance, eine echte Mehrheit zu erreichen.
Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten.
Ich prüfe Ihre Seite mit automatisierten Tools (axe DevTools, WAVE), durchlaufe sie per Tastatur, teste mit Screenreader (NVDA, VoiceOver) und dokumentiere alles in einer rechtssicheren Barrierefreiheitserklärung.
Vollständige WCAG-2.2-AA-Prüfung mit konkreter Mängelliste.
Schritt-für-Schritt-Behebung im Code — nicht mit nervigen Overlays.
Rechtssichere Barrierefreiheitserklärung als Vorlage.
Audit Ihrer Seite, ehrlich, mit konkreter Liste. Wenn alles passt, bekommen Sie das schriftlich.
30–60 Minuten Erstgespräch, kostenlos und unverbindlich. Per Telefon, Videocall oder bei mir in Cottbus.
