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Sie planen, einen externen Berater für Ihre Digitalisierung zu engagieren, und haben von möglichen Zuschüssen gehört? Dann sollten Sie die aktuellen Änderungen kennen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 15. November 2025 eine wichtige Berechnungsregel bei der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU angepasst. Was sich konkret geändert hat und welche formalen Anforderungen Sie bei diesem und anderen Förderprogrammen beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was hat sich bei der BAFA-Beratungsförderung konkret geändert?

Laut einer Mitteilung des BAFA auf der Programmseite www.bafa.de wird der Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ab dem 15. November 2025 auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Diese Änderung weicht von der bisherigen Praxis ab und kann im Einzelfall zu einem höheren Zuschuss führen, wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Zur Einordnung: Das Programm fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Fördersatz von 50 oder 80 Prozent, je nach Unternehmenssituation. Der maximale Zuschuss liegt nach aktuellem Stand bei 1.750 EUR beziehungsweise 2.800 EUR. Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2026, und innerhalb ihrer Geltungsdauer kann jedes berechtigte Unternehmen maximal fünf Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist laut BAFA der Zeitpunkt der Antragstellung.

Wichtiger Hinweis: Da sich Programmseiten ändern können, sollten Sie vor einer Antragstellung stets den aktuellen Stand direkt beim Fördergeber prüfen. Die hier genannten Angaben beruhen auf dem Stand 22. August 2026 und der beobachteten Änderung vom November 2025.

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Förderfähigkeit von Digitalisierungsmaßnahmen: Beratung ist nicht gleich Umsetzung

Ein häufiges Missverständnis betrifft den Fördergegenstand selbst: Die BAFA-Unternehmensberatung fördert ausschließlich die Beratung, nicht deren Umsetzung. Das bedeutet: Sie können einen Berater bezuschussen lassen, der Ihr Unternehmen analysiert, ein Digitalisierungskonzept erstellt oder Sie bei strategischen Fragen unterstützt. Die anschließende technische Implementierung — etwa die Programmierung einer individuellen Softwarelösung, die Einrichtung eines Warenwirtschaftssystems oder die Entwicklung einer Webseite — ist über dieses Programm nicht förderfähig.

Für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten gibt es andere Programme. In Brandenburg fördert beispielsweise BIG-Digital (Bewilligungsstelle ILB) neben Beratung (bis 50.000 EUR Zuschuss) auch die Implementierung (bis 250.000 EUR) und Schulung (bis 50.000 EUR), jeweils mit 50 Prozent Fördersatz bei einem Mindestprojektvolumen von 5.000 EUR. Die Richtlinie gilt nach aktuellem Stand bis 30. Juni 2027. Mehr zu den Voraussetzungen einer förderfähigen Digitalisierung finden Sie in unserem Überblick.

Allerdings gilt hier eine wichtige Einschränkung: Nummer 5.5 der BIG-Digital-Richtlinie schließt ausdrücklich Ausgaben für Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten sowie Standard-Online-Marketing-Maßnahmen aus. Das bedeutet: Eine typische Unternehmenswebseite oder ein standardisierter Webshop ist in Brandenburg nicht förderfähig. Anders sieht es in anderen Bundesländern aus — im Saarland nennt das Programm DigitalInvest KMU den Aufbau von Webseiten oder Shops ausdrücklich als förderfähig. Der bayerische Digitalbonus schließt unter Nummer 5.3.3 Standard-Webseiten und -Webshops dagegen ebenfalls aus. Es lohnt sich also, die jeweilige Landesförderung genau zu prüfen.

Formale Anforderungen: Antrag vor Beginn ist Pflicht

Ein zentraler Stolperstein bei nahezu allen Förderprogrammen ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Nummer 4.3 der BIG-Digital-Richtlinie verlangt beispielsweise den vollständigen Antrag VOR Beginn der Arbeiten. Das bedeutet: Sie dürfen mit der beauftragten Leistung — sei es Beratung, Implementierung oder Schulung — erst beginnen, nachdem Sie den Antrag vollständig eingereicht haben. Beauftragen Sie einen Dienstleister vorzeitig oder lassen bereits Arbeiten ausführen, bevor der Antrag vorliegt, gefährden Sie die gesamte Förderung.

Diese Regelung ist keine Formalie, sondern hat rechtliche Konsequenzen: Nummer 7.6 der BIG-Digital-Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass die Angaben im Antrag subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des Paragrafen 264 Strafgesetzbuch (StGB) sind. Paragraf 264 StGB erfasst Subventionsbetrug und gilt auch bei leichtfertigem Handeln — also wenn Sie die Regeln nicht mit der gebotenen Sorgfalt beachten. Antragsteller ist dabei immer das Unternehmen, nicht der beauftragte Dienstleister.

In der Praxis heißt das: Planen Sie ausreichend Zeit für die Antragstellung ein, klären Sie alle Förderfragen im Vorfeld und dokumentieren Sie jeden Schritt sorgfältig. Bei einer individuellen WordPress- oder WooCommerce-Entwicklung oder der Entwicklung maßgeschneiderter Plugins kann die Vorbereitung eines Förderantrags mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Typische Ablehnungsgründe und wie Sie diese vermeiden

Neben dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn gibt es weitere häufige Ablehnungsgründe, die Sie kennen sollten:

Dokumentieren Sie alle Schritte, bewahren Sie E-Mail-Verkehr und Verträge sorgfältig auf und stellen Sie sicher, dass alle Angaben im Antrag der Wahrheit entsprechen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können nicht nur zur Ablehnung, sondern auch zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel und rechtlichen Konsequenzen führen.

Mein Fazit: Fördermittel sind eine Chance — aber nur mit Sorgfalt

Die aktuelle Änderung bei der BAFA-Beratungsförderung zeigt, wie dynamisch Förderprogramme sind. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen kann die Bruttoberechnung ab November 2025 zu einem höheren Zuschuss führen — eine positive Entwicklung. Gleichzeitig wird deutlich, wie wichtig es ist, die jeweiligen Förderbedingungen genau zu kennen und sich aktiv über Änderungen zu informieren.

Fördermittel sind eine echte Chance für kleine und mittlere Unternehmen in Cottbus, der Lausitz und Brandenburg, in Digitalisierung zu investieren. Aber nur, wenn Sie die formalen Anforderungen ernst nehmen, den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung wählen und sicherstellen, dass Ihr Vorhaben wirklich förderfähig ist. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Rücksprache mit der Bewilligungsstelle oder einem erfahrenen Dienstleister, der die Förderlandschaft kennt.

Wenn Sie Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Digitalisierungsprojekts haben oder Unterstützung bei der Planung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Ich berate Sie ehrlich und praxisnah — ohne Förderversprechen, die nicht haltbar sind.

Hinweis: Förderrichtlinien ändern sich. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 19.10.2026 wieder und ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Fördermittelberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die Bewilligungsstellen — in Brandenburg die ILB. Den geprüften Überblick finden Sie unter Förderung für Webseiten.