
Manche Sätze überleben das Programm, auf das sie sich beziehen. „Bis zu 50 Prozent Förderung für Ihren Webauftritt“ ist so ein Satz.
Was go-digital war
Das Bundesprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft lief seit 2017 und förderte kleine und mittlere Unternehmen in drei Modulen — darunter „Digitale Markterschließung“, das Aufbau und Optimierung der Online-Präsenz umfasste. Die Leistungen mussten von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden, die auch den Antrag übernahmen.
Für Agenturen mit Autorisierung war das ein starkes Verkaufsargument, und es war ein legitimes: Die Förderfähigkeit stand in der Programmbeschreibung.

Was passiert ist
Zum 31. Dezember 2024 ist go-digital ausgelaufen. Der Projektträger hat das Anfang 2025 bestätigt: Neue Anträge sind nicht mehr möglich; bereits 2024 bewilligte Projekte durften noch abgewickelt werden. Als Grund wurden Haushaltsgründe genannt.
Auch das zweite große Bundesprogramm dieser Art, „Digital Jetzt“, nimmt seit Längerem keine Anträge mehr an. Damit ist die Bundesebene für Umsetzungsförderung im Webbereich weitgehend leer.
Warum trotzdem noch damit geworben wird
Meistens ohne böse Absicht. Drei typische Ursachen:
- Nicht gepflegte Webseiten. Eine Landingpage von 2022 steht online, bis jemand sie löscht.
- Alte Vertriebsunterlagen. Was einmal im Gesprächsleitfaden stand, wird weitererzählt.
- Verwechslung mit Landesprogrammen. „Es gibt da doch etwas“ stimmt — nur mit völlig anderen Bedingungen.
Wettbewerbsrechtlich relevant: Werbung mit einer Förderung, die es nicht mehr gibt, kann eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 UWG sein. Für Sie als Auftraggeber ist das weniger interessant als die praktische Folge — Sie kalkulieren mit einem Zuschuss, der nicht kommt.
Was heute in Brandenburg gilt
Auf Landesebene ist BIG-Digital das relevante Programm: 50 Prozent Fördersatz, Implementierungsprojekte bis 250.000 Euro Zuschuss, Richtlinie gültig bis 30. Juni 2027. Die Standard-Webseite ist dort unter Nummer 5.5 ausdrücklich ausgeschlossen — dazu habe ich hier ausführlich geschrieben.
Auf Bundesebene bleibt die BAFA-Beratungsförderung, begrenzt auf Beratungsleistungen und maximal 2.800 Euro Zuschuss.
Die Zwei-Minuten-Prüfung
- Programmnamen im Angebot suchen.
- Namen in die Förderdatenbank des Bundes eingeben.
- Status und Laufzeit lesen. Steht dort „ausgelaufen“, ist das Gespräch beendet.
Diese drei Schritte kosten weniger Zeit als das Angebotsgespräch selbst. Den vollständigen Überblick mit allen Fundstellen finden Sie unter Förderung für Webseiten.
Quellen: Projektträger des BMWK, Meldung „Förderprogramm go-digital ausgelaufen“ vom 02.01.2025 · Förderdatenbank des Bundes. Stand: 24.07.2026. Keine Rechtsberatung.