
Bis zu 250.000 Euro Zuschuss für ein Digitalisierungsprojekt — BIG-Digital ist das mit Abstand relevanteste Förderprogramm für Unternehmen in Cottbus und der Lausitz. Nur wird es regelmäßig missverstanden.
Drei Projektarten, ein Fördersatz
Der Brandenburgische Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben, kurz BIG-Digital, fördert kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg. Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
| Projektart | Inhalt | Dauer | Zuschuss bis |
|---|---|---|---|
| Beratung | Analyse betrieblicher Abläufe auf Digitalisierungspotenziale | 6 Monate | 50.000 € |
| Implementierung | Einführung neuer Organisations- oder Prozessmethoden mit digitalen Technologien | 2 Jahre | 250.000 € |
| Schulung | Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit der Implementierung | 6 Monate | 50.000 € |
Die Mindestgröße liegt bei 5.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben je Projekt. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

Der wichtigste Punkt: Die Umsetzung wird gefördert
Anders als beim BAFA-Programm ist bei BIG-Digital nicht nur die Beratung förderfähig. Zuwendungsfähig sind bei Implementierungsprojekten Personalkosten, Instrumente und Ausrüstung — also auch Hard- und Software —, begleitende Beratung sowie indirekte Kosten in Höhe von 15 Prozent der Personalausgaben.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind allerdings Projekte, die „ausschließlich durch die Anschaffung technischer Ausstattung umgesetzt werden“. Wer nur Hardware kaufen möchte, ist im falschen Programm.
Die Ausschlussliste, Nummer 5.5
Hier lohnt genaues Lesen. Nicht gefördert werden unter anderem:
- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten
- Standard-Online-Marketing-Maßnahmen
- IKT-Lösungen, die sich nicht der brandenburgischen Betriebsstätte zuordnen lassen
- gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Reparatur und Ersatzbeschaffung
- Telefonanlagen, Mail-Server und die reine Content-Migration
Zur Einordnung: Das Wort „Standard“ trägt die Last. Ausgeschlossen ist die Webseite als Selbstzweck — nicht eine Weboberfläche, die zu einem Prozessvorhaben gehört. Wo genau die Grenze verläuft, entscheidet die Bewilligungsstelle anhand Ihres Antrags.
Zwei Formalien, an denen Vorhaben scheitern
1. Antrag vor Beginn der Arbeiten
Nummer 4.3 verlangt, dass der vollständige schriftliche Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird. Nach bestätigtem Eingang darf begonnen werden — ein Anspruch auf Bewilligung entsteht daraus laut Nummer 7.2 aber nicht. Wer erst beauftragt und dann beantragt, hat die Förderung verloren.
2. Wahrheitspflicht im Antrag
Nummer 7.6 verweist auf das Brandenburgische Subventionsgesetz: Die Angaben sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB. Das gilt für die Beschreibung des Vorhabens ebenso wie für die Kalkulation.
Wie Sie vorgehen sollten
- Prozess benennen: Welcher konkrete Ablauf soll sich ändern? „Moderner Auftritt“ ist kein Prozess.
- Vorabberatung nutzen: Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) berät kostenfrei, die ILB ist Bewilligungsstelle.
- Technische Beschreibung und Kalkulation einholen — vom Umsetzungspartner, als Anlage zum Antrag.
- Antrag stellen, Bestätigung abwarten, dann starten.
Mein Fazit
BIG-Digital ist ein gutes Programm — für echte Digitalisierungsvorhaben. Wer damit eine Webseite finanzieren will, wird entweder abgelehnt oder bekommt später ein Problem. Was in die eine und was in die andere Kategorie fällt, habe ich unter Förderfähige Digitalisierung zusammengestellt.
Quelle: Richtlinie des MWAE für das Programm BIG-Digital, veröffentlicht in der Landesvorschriftensammlung Brandenburg (bravors.brandenburg.de), Nummern 2.1, 4.3, 5.4, 5.5, 5.6, 7.2, 7.6 · Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Stand: 17.07.2026. Keine Rechts- oder Fördermittelberatung.