Webdesigner aus Cottbus präsentiert lokales SEO und KI-Suchmaschinen-Optimierung für Cottbus mit GEO KI Strategie.

Ein mittelständisches Unternehmen aus Cottbus plant die Einführung eines ERP-Systems mit Anbindung an bestehende Warenwirtschaft und Produktionssteuerung. Die Investition liegt bei rund 120.000 EUR. Das Unternehmen hat von der Möglichkeit einer Förderung über BIG-Digital gehört und fragt sich: Welche Teile des Projekts sind förderfähig? Kann die externe Beratung bezuschusst werden? Und wie läuft das Verfahren konkret ab?

Was BIG-Digital fördert – und was ausdrücklich nicht

Das Programm BIG-Digital der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) richtet sich an Unternehmen in Brandenburg und unterstützt drei Bereiche: Beratung zu Digitalisierungsvorhaben (bis 50.000 EUR Zuschuss), die technische Implementierung (bis 250.000 EUR Zuschuss) sowie begleitende Schulungen (bis 50.000 EUR Zuschuss). Der Fördersatz beträgt jeweils 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, das Mindestprojektvolumen liegt bei 5.000 EUR. Die Richtlinie gilt nach aktuellem Stand bis 30.06.2027.

Entscheidend ist jedoch, was nicht gefördert wird: Nummer 5.5 der BIG-Digital-Richtlinie schließt ausdrücklich Ausgaben für Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten sowie Standard-Online-Marketing-Maßnahmen aus. Diese Regelung ist klar und verbindlich. Wer dennoch einen Antrag für eine klassische Unternehmenswebseite stellt, riskiert eine Ablehnung – oder schlimmstenfalls den Vorwurf, subventionserhebliche Tatsachen verschwiegen zu haben.

Einzelhandelsgeschäft mit blauem Markisendach, Schaufenstern und Eingangstür - Shop-Symbol für Webdesign und E-Commerce-Lösungen

Standard oder individuell: Die entscheidende Grenze

Die Abgrenzung zwischen Standard und individueller Lösung ist in der Praxis oft schwierig. Eine Standard-Webseite ist in der Regel ein Projekt, das mit marktüblichen Content-Management-Systemen und verfügbaren Themes oder Plugins umgesetzt wird – also etwa eine WordPress-Installation mit angepasstem Design. Auch wenn das Layout individuell gestaltet wird, bleibt die technische Grundlage standardisiert.

Anders sieht es aus, wenn spezifische Geschäftsprozesse digital abgebildet werden: eine Schnittstelle zwischen Webshop und Lagerverwaltung, ein Kundenportal mit individueller Prozesslogik oder eine App zur Steuerung von Maschinen. Solche Vorhaben können unter Umständen als Implementierung förderfähig sein – vorausgesetzt, sie gehen deutlich über Standard-Funktionen hinaus. Im Zweifel lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Bewilligungsstelle.

Antragstellung: Timing und Sorgfaltspflicht

Nummer 4.3 der BIG-Digital-Richtlinie verlangt, dass der vollständige Antrag VOR Beginn der Arbeiten bei der ILB eingereicht wird. Das bedeutet: Wer bereits Verträge unterschrieben oder Leistungen beauftragt hat, ist von der Förderung ausgeschlossen. Auch mündliche Zusagen oder vorbereitende Gespräche können problematisch werden, wenn sie als Beginn des Vorhabens ausgelegt werden.

Nummer 7.6 der Richtlinie stellt zudem klar, dass die Angaben im Antrag subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des Paragraf 264 StGB darstellen. Das bedeutet: Falsche oder unvollständige Angaben können als Subventionsbetrug gewertet werden – und das erfasst nach Paragraf 264 StGB auch leichtfertiges Handeln. Antragsteller ist immer das Unternehmen selbst, nicht der beauftragte Dienstleister. Die Verantwortung liegt also bei Ihnen.

Beratung, Implementierung, Schulung: So greifen die Module ineinander

In der Praxis macht es Sinn, die drei förderfähigen Bereiche zu kombinieren. Ein typisches Projekt könnte so aussehen: Zunächst wird eine externe Beratung gefördert, die eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Darauf aufbauend folgt die technische Implementierung – etwa die Einführung eines ERP-Systems oder einer individuellen Softwarelösung. Abschließend werden Mitarbeitende geschult, um die neue Lösung effektiv nutzen zu können.

Wichtig: Jede Maßnahme muss nachvollziehbar dokumentiert und in sich schlüssig sein. Die ILB prüft, ob die geförderten Leistungen tatsächlich erbracht wurden und ob sie dem Antrag entsprechen. Pauschale Positionen oder vage Leistungsbeschreibungen führen häufig zu Rückfragen oder Kürzungen.

Weitere Förderprogramme im Vergleich

BIG-Digital ist nicht die einzige Möglichkeit. Das Bundesprogramm ‚Förderung von Unternehmensberatungen für KMU‘ des BAFA unterstützt die Beratung selbst, nicht jedoch deren Umsetzung. Der Fördersatz liegt bei 50 oder 80 Prozent, der Höchstzuschuss bei 1.750 bzw. 2.800 EUR. Maximal zwei Beratungen pro Jahr sind förderfähig. Laut BAFA-Webseite gilt die Förderung nach aktuellem Stand bis 31.12.2026. Allerdings ist der Förderbetrag deutlich niedriger als bei BIG-Digital.

Das Bundesprogramm go-digital ist zum 31.12.2024 ausgelaufen; neue Anträge sind nicht mehr möglich. In anderen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen: Der bayerische Digitalbonus schließt unter Nummer 5.3.3 Standard-Webseiten und -Webshops aus. Im Saarland dagegen nennt das Programm DigitalInvest KMU den Aufbau von Webseiten oder Shops ausdrücklich als förderfähig. Es lohnt sich also, auch über die Landesgrenzen hinaus zu prüfen – allerdings ist eine Förderung in der Regel an den Unternehmensstandort gebunden.

Mein Fazit

BIG-Digital bietet für Unternehmen in Brandenburg eine attraktive Möglichkeit, Digitalisierungsprojekte finanziell abzufedern – vorausgesetzt, das Vorhaben geht über Standard-Lösungen hinaus. Wer eine klassische Webseite oder Standard-Onlineshop-Lösung plant, wird in Brandenburg keine Förderung erhalten. Das ist in Nummer 5.5 der Richtlinie eindeutig geregelt.

Für komplexere Vorhaben – etwa individuelle Plugin-Entwicklungen, Schnittstellenprogrammierung oder prozessorientierte Softwarelösungen – kann die Förderung jedoch deutlich helfen. Entscheidend ist, dass Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß stellen, bevor Sie mit dem Projekt beginnen. Die rechtlichen Konsequenzen falscher Angaben sind erheblich.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, sprechen Sie frühzeitig mit der ILB – oder lassen Sie sich von einem erfahrenen Partner beraten, der die Förderlandschaft kennt und Sie bei der Antragstellung unterstützt. Mehr Informationen zu förderfähigen Digitalisierungsvorhaben finden Sie auch in meinem Faktencheck zur Förderung von Webseiten.

Hinweis: Förderrichtlinien ändern sich. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 12.10.2026 wieder und ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Fördermittelberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die Bewilligungsstellen — in Brandenburg die ILB. Den geprüften Überblick finden Sie unter Förderung für Webseiten.