
Sie haben von der BIG-Digital-Förderung gehört, wollen sich über die aktuellen Bedingungen informieren und stoßen auf eine Captcha-Seite statt auf die gewohnten Programminformationen? Diese Situation ist derzeit real: Die Förderdatenbank des Bundes zeigt beim Aufruf der BIG-Digital-Programmseite eine Sicherheitsabfrage von Radware mit der Meldung, dass die Aktivität auf der Seite als verdächtig eingestuft wurde. Was das für Sie als Antragsteller bedeutet und welche Förderbedingungen nach aktuellem Stand gelten, erkläre ich in diesem Beitrag.
Was ist passiert? Die technische Situation
Beim Aufruf der Programmseite https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital.html erscheint seit Kurzem eine Captcha-Seite mit der Meldung ‚We apologize for the inconvenience… but your activity and behavior on this site made us think that you are a bot.‘ Der Incident wird mit einer ID protokolliert. Die Seite verweist auf mögliche Ursachen wie die Nutzung eines VPN oder frühere verdächtige Aktivitäten aus dem betreffenden Netzwerk.
Diese technische Änderung bedeutet zunächst nur eines: Die Programminformationen sind über diesen Weg aktuell nicht oder nur eingeschränkt abrufbar. Ob sich inhaltlich etwas am Programm selbst geändert hat, lässt sich daraus nicht ableiten. Umso wichtiger ist es, die gesicherten Fakten zu kennen und den aktuellen Stand direkt bei der Bewilligungsstelle zu prüfen.
BIG-Digital: Diese Bedingungen gelten nach aktuellem Stand
Das Programm BIG-Digital wird in Brandenburg von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle betreut. Nach dem Stand vom 22. August 2026 gelten folgende Eckdaten: Die Förderung umfasst Beratung mit bis zu 50.000 EUR Zuschuss, Implementierung mit bis zu 250.000 EUR und Schulung mit bis zu 50.000 EUR. Der Fördersatz beträgt jeweils 50 Prozent, das Mindestprojektvolumen liegt bei 5.000 EUR. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

Entscheidend für alle, die eine Förderung für Webseiten ins Auge fassen: Nummer 5.5 der BIG-Digital-Richtlinie schließt ausdrücklich aus: ‚Ausgaben für Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten sowie Standard-Online-Marketing-Maßnahmen.‘ Eine klassische Unternehmenswebseite auf WordPress-Basis ist damit nicht förderfähig, auch wenn sie professionell erstellt wird. Anders kann es bei komplexen Digitalisierungsprojekten aussehen, die über eine Standard-Webseite hinausgehen – etwa bei individuellen Portallösungen, Konfiguratoren oder automatisierten Prozessen im E-Commerce-Bereich.
Antragsstellung und rechtliche Verpflichtungen
Nummer 4.3 der Richtlinie verlangt den vollständigen Antrag VOR Beginn der Arbeiten. Das ist keine Formalie, sondern eine harte Grenze: Wer bereits einen Auftrag erteilt oder mit der Umsetzung begonnen hat, riskiert den Ausschluss von der Förderung. Nummer 7.6 stellt zudem klar, dass die Angaben im Antrag subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des Paragrafen 264 StGB sind.
Paragraf 264 StGB erfasst Subventionsbetrug und gilt auch für leichtfertiges Handeln – es muss also nicht einmal Vorsatz vorliegen. Antragsteller ist immer das Unternehmen selbst, nicht der beauftragte Dienstleister. Das bedeutet: Sie tragen die volle Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben, auch wenn Sie sich bei der Antragstellung beraten lassen. Falschangaben oder nachträgliche Änderungen, die nicht gemeldet werden, können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Bundesförderung und andere Länderprogramme im Vergleich
Auf Bundesebene bietet das BAFA die ‚Förderung von Unternehmensberatungen für KMU‘ an. Fördergegenstand ist hier ausdrücklich die Beratung, nicht deren Umsetzung. Der Fördersatz beträgt 50 oder 80 Prozent, der Höchstzuschuss liegt bei 1.750 EUR beziehungsweise 2.800 EUR. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 sind maximal zwei Beratungen pro Jahr möglich, insgesamt höchstens fünf. Seit dem 15. November 2025 wird der Zuschuss bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet.
Das Bundesprogramm go-digital, das früher oft für Digitalisierungsprojekte genutzt wurde, ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Neue Anträge sind dort nicht mehr möglich. Wer förderfähige Digitalisierung plant, muss sich daher auf Länderprogramme konzentrieren. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede: Der bayerische Digitalbonus schließt unter Nummer 5.3.3 Standard-Webseiten und -Webshops ausdrücklich aus – ähnlich wie BIG-Digital. Im Saarland dagegen nennt das Programm DigitalInvest KMU den Aufbau von Webseiten oder Shops explizit als förderfähig.
Wirtschaftlichkeit ohne Förderung: Die ehrliche Rechnung
Viele Unternehmen planen ihre Digitalisierung vom Zuschuss her – und geraten in Schwierigkeiten, wenn die Förderung nicht bewilligt wird oder das Vorhaben nicht förderfähig ist. Die ehrlichere Frage lautet: Rechnet sich das Projekt auch ohne Förderung? Bei einer professionellen Webseite mit WordPress- und WooCommerce-Entwicklung sollten Sie die Kosten gegen den erwartbaren Nutzen abwägen: Wie viele Anfragen oder Verkäufe erwarten Sie? Welche Prozesse werden effizienter? Wie viel Zeit sparen Sie durch Automatisierung?
Wenn die Antwort lautet ‚Das lohnt sich nur mit 50 Prozent Zuschuss‘, ist das Projekt vermutlich nicht ausgereift. Förderung sollte ein Projekt beschleunigen oder erweitern, nicht erst ermöglichen. Gerade bei komplexen Lösungen – etwa individueller Plugin-Entwicklung für spezielle Geschäftsprozesse – liegt der Return on Investment oft in der langfristigen Zeitersparnis und Prozesssicherheit, nicht im kurzfristigen Marketing-Effekt.
Mein Fazit: Sicherheit vor Schnelligkeit
Die aktuelle technische Störung bei der Förderdatenbank zeigt beispielhaft, wie wichtig es ist, sich nicht auf eine einzige Informationsquelle zu verlassen. Prüfen Sie den aktuellen Stand immer direkt bei der Bewilligungsstelle – in Brandenburg ist das die ILB. Lassen Sie sich die Förderfähigkeit Ihres konkreten Vorhabens schriftlich bestätigen, bevor Sie einen Antrag stellen. Und planen Sie Ihre Digitalisierungsprojekte so, dass sie sich auch ohne Förderung rechnen.
Die rechtlichen Anforderungen sind kein bürokratisches Ärgernis, sondern Ihr Schutz: Sie zwingen Sie, Ihr Vorhaben durchzudenken, bevor Sie Geld ausgeben. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt unter die Ausnahme für Standard-Webseiten fällt oder ob eine individuelle Lösung förderfähig sein könnte, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Ich helfe Ihnen, die Förderfähigkeit realistisch einzuschätzen – ohne falsche Versprechungen, dafür mit Blick auf die tatsächliche Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts.
Hinweis: Förderrichtlinien ändern sich. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 29.09.2026 wieder und ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Fördermittelberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die Bewilligungsstellen — in Brandenburg die ILB. Den geprüften Überblick finden Sie unter Förderung für Webseiten.