Vertrag mit Füller und Lesebrille auf einem Holztisch

Sie haben ein Angebot auf dem Tisch, und irgendwo darin steht ein Prozentsatz. Bevor Sie unterschreiben, klären Sie diese sieben Punkte. Es dauert fünf Minuten.

1. Welches Programm genau?

Name, Fördergeber, Richtlinie mit Datum. „Es gibt da Fördertöpfe“ ist keine Antwort, sondern ein Warnsignal. Jedes reale Programm hat einen Namen, eine Stelle, die es bewilligt, und eine veröffentlichte Richtlinie.

2. Läuft es überhaupt noch?

Ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes oder auf die Seite des Fördergebers genügt. Das prominenteste Beispiel: go-digital ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, wird aber immer noch zitiert.

Angebot mit Förderversprechen wird geprüft

3. Wo steht, dass meine Leistung förderfähig ist?

Lassen Sie sich die Nummer in der Richtlinie zeigen — nicht die Hochglanzbroschüre des Anbieters. Bei BIG-Digital finden Sie die zuwendungsfähigen Ausgaben unter Nummer 5.4.

4. Und wo steht, was ausgeschlossen ist?

Die Ausschlussliste ist der wichtigere Teil. Bei BIG-Digital ist es Nummer 5.5, und dort stehen unter anderem „Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten“. Lesen Sie die Ausschlüsse zuerst.

5. Wer stellt den Antrag — und wer unterschreibt?

Antragsteller ist Ihr Unternehmen. Auch wenn ein Dienstleister die Formulierungen liefert, tragen Sie die Verantwortung für die Angaben. Nach Nummer 7.6 der Richtlinie sind das subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB.

6. Ist der Antrag vor der Auftragserteilung gestellt?

Nummer 4.3 verlangt den vollständigen Antrag vor Beginn der Arbeiten. Wer erst beauftragt und dann beantragt, hat die Förderung verloren — unabhängig davon, wie gut das Projekt ist. Ein nachträgliches „wir datieren das zurück“ wäre genau die Falschangabe aus Punkt 5.

7. Was passiert, wenn die Förderung nicht kommt?

Diese Frage gehört in den Vertrag, nicht ins Gespräch. Steht dort nichts, gilt der volle Preis. Sinnvolle Regelungen sind ein Rücktrittsrecht bis zum Bescheid oder eine gestaffelte Beauftragung.

Praxistipp: Stellen Sie die Fragen schriftlich per E-Mail. Wer sicher ist, antwortet in zehn Minuten mit Richtliniennummer. Wer ausweicht, hat Ihnen die Antwort schon gegeben.

Was ein seriöses Angebot auszeichnet

  • Es nennt Programm, Richtlinie und Fundstelle — ungefragt.
  • Es trennt förderfähige und nicht förderfähige Positionen sauber in der Kalkulation.
  • Es verweist für den Antrag an ILB, WFBB oder IHK statt ihn selbst zu übernehmen.
  • Es funktioniert auch ohne Förderung wirtschaftlich.

Mein Fazit

Ein Förderversprechen ist kein Grund, ein Angebot abzulehnen — aber ein Grund, genauer hinzuschauen. Wenn Sie unsicher sind: Schicken Sie mir das Angebot, ich sage Ihnen ehrlich, was davon trägt. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass der Kollege recht hat.

Den ausführlichen Faktencheck mit allen Programmen finden Sie unter Förderung für Webseiten.

Quellen: Richtlinie BIG-Digital, Nummern 4.3, 5.4, 5.5, 7.6 · Förderdatenbank des Bundes · § 264 StGB. Stand: 04.08.2026. Keine Rechts- oder Fördermittelberatung.